Gute Wiss. Praxis
Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und Hinweise zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Jede:r Autor:in oder Koautor:in
- muss mittels Erhebung, Analyse oder Interpretation der von Daten und Sachverhalten einen Beitrag geleistet haben.
- muss den eingereichten Aufsatz in signifikantem Umfang verfasst oder überarbeitet haben.
- muss der Publikation des Aufsatzes zugestimmt haben.
- muss die endgültige Version des Aufsatzes überprüft und bestätigt haben.
- muss Verantwortung übernehmen für sämtliche Fragen, die der Inhalt des Artikels aufwirft.
Die ZfO sieht sich dem Anspruch verpflichtet, die Redlichkeit und die Qualität aller in der ZfO veröffentlichten Aufsätze zu gewährleisten.
Plagiate eigener oder fremder Texte, egal in welcher Form, sind unredlich und inakzeptabel. Sämtliche verwendete Materialien und Literatur sind in den Anmerkungen sowie in der Bibliographie aufzuführen. Finden sich im Zuge der Begutachtung oder der redaktionellen Bearbeitung einzelne Textpassagen, die fehlerhaft zitiert oder belegt sind oder in anderer Weise gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen, so muss der/die Autor:in die entsprechenden Stellen korrigieren. Mutwillige bzw. umfangreiche Verstöße führen – nach Rücksprache zwischen Redaktion und den zuständigen Herausgeber:innen – zur Ablehnung des betroffenen Textes. Wird bei einem bereits veröffentlichen Text nachträglich ein gravierendes wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt, so wird dieser Aufsatz aus dem Archiv unter www.zfo-online.de entfernt.
Falls Abbildungen verwendet werden, liegt die Verantwortung für die Einholung der Veröffentlichungsrechte (Druck und online) bei dem Autor bzw. der Autorin.
Die ausführlichen „Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis“ finden Sie hier. Diese Richtlinien beruhen auf den Empfehlungen des Committee of Publication Ethics (COPE)